Steuer Florenz

Steuer Florenz

Ab dem 1. Juli hat die Stadt Florenz die Kurtaxe durch Beschluss des Stadtrates Nr. 230/33 von 20/06/2011 eingeführt.

Die Steuer gilt nur fuer Übernachtungen von nicht - Ansässigen in der Stadt Florenz und einem Maximum von 10 aufeinander folgenden Nächten.
Das Maß der Steuer für diese Unterkunft beträgt Euro 4,00 pro Person pro Nacht.
Es gelten folgende Ausnahmen:
Kinder bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres;
- diejenigen, die Patienten, in einer medizinischen Einrichtung der Region  versorgen, es gilt ein Begleiter pro Patientenversorgung;
- Eltern oder Betreuer, die minderjährige Patienten unter 18 Jahre in medizinischen Einrichtungen in dem Gebiet versorgen, maximal zwei Personen pro Patient.

Die Steuer wird bei der Abreise im Hotel zu bezahlen.